Privatärztliche Abrechnung
Als Mitglied einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse möchte ich Leistungen der Privatpraxis „kliniklab“ in Anspruch nehmen. Ich trage die Kosten für die von mir selbst oder von meinem Arzt angeforderten Laborleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Mir ist bekannt, dass die abgerechneten Laborleistungen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse oder von der privaten Krankenkasse übernommen werden müssen. Außerdem ist mir bekannt, dass für meine Krankenkasse keine Verpflichtung besteht, die Kosten ganz oder anteilig zu übernehmen.